Screenshot von einen Cookiebanner

Wie man Cookies und Datenschutz umsetzt

Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen Cookies und Datenschutz umsetzen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und welche Lösungen sich für eine rechtssichere Gestaltung anbieten.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Cookies und Datenschutz umzusetzen und dabei sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die Erwartungen der Nutzer zu erfüllen. Datenschutzgesetze wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) legen klare Regeln für den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien fest. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Die rechtlichen Grundlagen verstehen

Um Cookies und Datenschutz rechtlich umzusetzen, müssen Unternehmen verschiedene gesetzliche Regelungen beachten. Besonders die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) spielen eine entscheidende Rolle. Verstöße können nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der Nutzer beeinträchtigen. Daher ist es essenziell, die rechtlichen Anforderungen genau zu kennen und umzusetzen.

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) – Die Basis des Datenschutzes

Die DSGVO bildet den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Sie betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.

Die wichtigsten Anforderungen im Umgang mit Cookies sind:

  • Einwilligungspflicht: Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor nicht-essenzielle Cookies gesetzt werden. Eine stillschweigende Zustimmung (z. B. durch Weitersurfen) reicht nicht aus.
  • Recht auf Widerruf: Nutzer müssen ihre Einwilligung jederzeit ändern oder zurückziehen können, z. B. über eine Cookie-Einstellungen-Seite.
  • Transparenz: Unternehmen müssen klar und verständlich darlegen, welche Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben. Dies muss in der Datenschutzerklärung deutlich erklärt werden.

TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) – Ergänzende Vorgaben für Cookies

Das TTDSG ist seit Dezember 2021 in Kraft und konkretisiert die Anforderungen der DSGVO in Bezug auf Cookies und Tracking-Technologien. Die Regelungen betreffen insbesondere die Einwilligungspflicht und unterscheiden zwischen notwendigen und nicht notwendigen Cookies:

  • Technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Cookies für die Funktionalität des Warenkorbs oder zur Speicherung von Spracheinstellungen.
  • Tracking- und Marketing-Cookies erfordern eine aktive Zustimmung. Dies betrifft insbesondere Tools wie Google Analytics oder Facebook Pixel. Erst nach ausdrücklicher Zustimmung dürfen diese Cookies gesetzt werden.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zu Abmahnungen und hohen Geldstrafen führen. Deshalb sollten Unternehmen auf eine DSGVO- und TTDSG-konforme Cookie-Lösung setzen.

ePrivacy-Verordnung – Zukünftige Verschärfungen

Die ePrivacy-Verordnung wird die Datenschutzanforderungen für Online-Kommunikation weiter verschärfen und soll als Ergänzung zur DSGVO dienen. Sie befindet sich noch in der Verabschiedungsphase, wird aber voraussichtlich strengere Regeln für Cookies und Tracking-Technologien mit sich bringen.

Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten, indem sie:

  • Bereits jetzt eine transparente und nutzerfreundliche Cookie-Lösung implementieren
  • Consent Management Tools nutzen, die flexibel an neue Anforderungen angepasst werden können
  • Alternative Tracking-Methoden prüfen, die weniger datenintensiv sind

Mit einer proaktiven Strategie lässt sich sicherstellen, dass die eigenen Online-Angebote auch in Zukunft den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wie setzt man eine DSGVO-konforme Cookie-Lösung um?

Die Einhaltung der DSGVO- und TTDSG-Vorgaben beim Einsatz von Cookies ist für Unternehmen essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen der Nutzer zu stärken. Eine DSGVO-konforme Cookie-Lösung muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur mit der aktiven Zustimmung der Nutzer verarbeitet werden.

Ein zentrales Element dabei ist ein rechtssicherer Cookie-Banner, der den Anforderungen der Datenschutzgesetze entspricht. Zusätzlich erleichtern Consent Management Tools (CMTs) die Verwaltung von Einwilligungen und sorgen für eine nachweisbare Dokumentation.

1. Cookie-Banner richtig gestalten

Ein rechtssicherer Cookie-Banner bildet die Grundlage einer DSGVO-konformen Cookie-Lösung. Er sorgt dafür, dass Nutzer eine bewusste und informierte Entscheidung über die Verwendung ihrer Daten treffen können. Damit der Banner die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

Klare Auswahlmöglichkeiten bieten

Nutzer müssen beim Betreten der Website die freie Wahl haben, ob sie der Nutzung von Cookies zustimmen oder diese ablehnen möchten. Ein DSGVO-konformer Cookie-Banner sollte daher mindestens folgende Optionen enthalten:

  • „Akzeptieren“ – Zustimmung zur Nutzung aller Cookies.
  • „Ablehnen“ – Verzicht auf nicht essenzielle Cookies.
  • „Einstellungen anpassen“ – Detaillierte Auswahl, welche Cookie-Kategorien zugelassen werden.

Nur durch diese transparente Gestaltung ist sichergestellt, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt.

Keine voreingestellten Häkchen verwenden

Eine gültige Einwilligung nach DSGVO erfordert eine aktive Zustimmung des Nutzers. Das bedeutet:

  • Voreingestellte Häkchen bei nicht essenziellen Cookies sind unzulässig.
  • Nutzer müssen Cookies aktiv auswählen, bevor diese gesetzt werden dürfen.

Fehlende oder fehlerhafte Einwilligungen können als DSGVO-Verstoß gewertet und mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Transparente Erklärung der Cookie-Nutzung

Damit Nutzer eine informierte Entscheidung treffen können, muss der Cookie-Banner klar kommunizieren:

  • Welche Cookies gesetzt werden (z. B. essenziell, Marketing, Analyse).
  • Zu welchem Zweck die Cookies dienen (z. B. Verbesserung der Nutzererfahrung, Analyse des Besucherverhaltens).
  • Welche Drittanbieter involviert sind (z. B. Google, Facebook).

Eine Verlinkung zur vollständigen Datenschutzerklärung ist dabei Pflicht.

💡 Tipp: Eine einfache, verständliche Sprache erhöht die Akzeptanz und verhindert Verwirrung bei den Nutzern.

2 Consent Management Tools (CMTs) nutzen

Die Verwaltung von Einwilligungen kann bei steigender Besucherzahl aufwendig werden. Ein Consent Management Tool (CMT) hilft dabei, die Zustimmung der Nutzer rechtssicher zu erfassen, zu verwalten und zu dokumentieren.

Vorteile eines CMTs:

  • Automatische Speicherung der Einwilligungen für Nachweiszwecke.
  • Dynamische Cookie-Steuerung – Cookies werden erst nach Zustimmung aktiviert.
  • Individuelle Anpassung an Unternehmensanforderungen und Design.
  • Möglichkeit zur späteren Anpassung oder Widerruf der Einwilligung.

Beliebte Consent Management Tools

Es gibt zahlreiche CMTs auf dem Markt, die sich nach Funktionsumfang und Integration unterscheiden. Zu den bekanntesten Lösungen gehören:

  • Borlabs Cookie – Besonders für WordPress-Websites geeignet, einfache Konfiguration.
  • Usercentrics – Eine weit verbreitete Lösung mit umfassenden Anpassungsmöglichkeiten.
  • OneTrust – Enterprise-Lösung mit umfassenden Datenschutz-Management-Funktionen.

Diese Tools stellen sicher, dass Cookies erst nach der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers aktiviert werden. Zudem ermöglichen sie eine rechtssichere Dokumentation der Einwilligungen, die im Falle einer Prüfung durch Datenschutzbehörden erforderlich sein kann.

So gelingt eine DSGVO-konforme Cookie-Lösung

Die Umsetzung einer rechtskonformen Cookie-Lösung ist eine zentrale Herausforderung im digitalen Datenschutz. Unternehmen sollten dabei folgende Maßnahmen priorisieren:

  • Cookie-Banner korrekt gestalten – Klare Auswahlmöglichkeiten, keine voreingestellten Häkchen, transparente Erklärung.
  • Consent Management Tools einsetzen – Automatische Verwaltung und Dokumentation von Einwilligungen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen – Anpassung an neue rechtliche Vorgaben.

Durch eine professionelle Cookie-Lösung lassen sich nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen der Nutzer stärken.

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Datenschutzerklärung und Impressum korrekt anpassen

Eine rechtskonforme Datenschutzerklärung und ein vollständiges Impressum sind essenzielle Bestandteile jeder Website. Beide Dokumente tragen nicht nur zur Transparenz gegenüber Nutzern bei, sondern sind auch gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können teure Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen.

Während die Datenschutzerklärung die Besucher darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden, regelt das Impressum, wer hinter der Website steht und für den Inhalt verantwortlich ist.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass diese rechtlichen Texte regelmäßig überprüft und an aktuelle Datenschutzanforderungen angepasst werden.

1 Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung muss alle relevanten Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten enthalten. Besonders beim Einsatz von Cookies und Tracking-Tools sind detaillierte Angaben erforderlich.

Folgende Punkte sind zwingend erforderlich:

Welche Cookies verwendet werden

Es muss genau angegeben werden, welche Arten von Cookies auf der Website eingesetzt werden und welche Funktion sie erfüllen. Eine sinnvolle Unterteilung könnte wie folgt aussehen:

  • Essenziell: Diese Cookies sind notwendig, um die Website technisch funktionsfähig zu halten (z. B. Warenkorb-Cookies in Online-Shops).
  • Marketing: Cookies, die zu Werbezwecken eingesetzt werden, etwa zur Personalisierung von Anzeigen oder für Remarketing-Kampagnen.
  • Analyse: Cookies, die das Nutzerverhalten auswerten, um Statistiken zu generieren und die Website zu optimieren (z. B. Google Analytics oder Matomo).

Zusätzlich sollte angegeben werden, welche Drittanbieter Cookies setzen (z. B. Google, Facebook) und ob Daten in Drittländer (z. B. USA) übertragen werden.

Zweck der Verarbeitung transparent darlegen

Die Datenschutzerklärung muss klar erläutern, warum und zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden. Beispiele:

  • Verbesserung der Website-Funktionalität
  • Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Angebots
  • Personalisierung von Inhalten und Werbung

Diese Informationen müssen leicht verständlich formuliert und für den Nutzer nachvollziehbar sein.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung angeben

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden. In den meisten Fällen kommen folgende DSGVO-Artikel in Betracht:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung des Nutzers (z. B. für Marketing- und Analyse-Cookies).
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses des Website-Betreibers (z. B. für essenzielle Cookies, die für die Funktionalität erforderlich sind).

Die Erklärung muss zudem erläutern, wie lange die Daten gespeichert werden und ob eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt.

Widerrufsmöglichkeit für Nutzer einräumen

Die DSGVO gibt Nutzern das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Daher muss in der Datenschutzerklärung erklärt werden, wie Nutzer ihre Cookie-Einstellungen ändern oder die Einwilligung widerrufen können.

Best Practice:

  • Eine gut sichtbare Schaltfläche („Cookie-Einstellungen ändern“) im Footer oder in der Datenschutzerklärung platzieren.
  • Eine einfache Anleitung bereitstellen, wie Nutzer Cookies in ihrem Browser löschen oder blockieren können.

Eine vollständige, transparente und verständliche Datenschutzerklärung ist entscheidend, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Nutzervertrauen zu gewinnen.

2 Impressum nicht vergessen

Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe auf jeder geschäftlich betriebenen Website und unterliegt den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG). Fehlen wichtige Angaben oder ist das Impressum unvollständig, drohen rechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen.

Folgende Pflichtangaben müssen enthalten sein:

Name und Anschrift des Unternehmens

Das Unternehmen oder die verantwortliche Person muss mit vollständigem Namen und einer ladungsfähigen Anschrift angegeben werden. Ein Postfach reicht nicht aus.

Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)

Nutzer müssen die Möglichkeit haben, das Unternehmen schnell und unkompliziert zu kontaktieren. Eine gültige E-Mail-Adresse ist Pflicht, eine Telefonnummer wird empfohlen.

Vertretungsberechtigte Personen

Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, muss die vertretungsberechtigte Person genannt werden (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand).

Handelsregistereintrag (falls vorhanden)

Falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, müssen folgende Informationen ergänzt werden:

  • Handelsregistergericht
  • Handelsregisternummer

Falls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vorhanden ist, sollten auch diese angegeben werden.

Datenschutzerklärung und Impressum gestalten

Sowohl die Datenschutzerklärung als auch das Impressum sind rechtlich vorgeschrieben und müssen vollständig, korrekt und leicht zugänglich sein.

Checkliste für eine Datenschutzerklärung:

  • Auflistung der verwendeten Cookies (essenzielle, Marketing-, Analyse-Cookies)
  • Erklärung des Verarbeitungszwecks (z. B. Analyse, Werbung, Personalisierung)
  • Angabe der Rechtsgrundlage gemäß DSGVO
  • Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung

Checkliste für ein Impressum:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
  • Vertretungsberechtigte Personen
  • Handelsregistereintrag (falls vorhanden)

Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung und des Impressums ist unerlässlich, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und Abmahnungen zu vermeiden.

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Praktische Tipps für eine ordentliche Umsetzung

Die Einhaltung der Datenschutzgesetze ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Gesetzliche Vorgaben, technische Standards und Nutzererwartungen verändern sich regelmäßig. Unternehmen, die Cookies und Datenschutz rechtlich umsetzen möchten, sollten daher gezielt auf eine nachhaltige Datenschutzstrategie setzen.

Die folgenden praktischen Maßnahmen helfen dabei, den Datenschutz kontinuierlich zu optimieren und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Regelmäßige Überprüfung der Cookie-Einstellungen

Warum ist eine kontinuierliche Kontrolle wichtig?

Die Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO und das TTDSG, werden regelmäßig aktualisiert oder durch neue Urteile konkretisiert. Zudem verändern sich technische Anforderungen und Browser-Einstellungen, die Auswirkungen auf das Cookie-Management haben.

Wer hier nicht nachbessert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch das Vertrauen der Nutzer. Ein fehlerhafter oder veralteter Cookie-Banner kann dazu führen, dass die Einwilligungen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – und somit unwirksam sind.

Best Practices für die Überprüfung

  • Jährliches Datenschutz-Audit durchführen: Einmal pro Jahr sollten die Cookie-Einstellungen, die Datenschutzerklärung und das Consent Management System überprüft werden.
  • Regelmäßige Updates der Consent Management Tools (CMTs): Anbieter von Cookie-Bannern aktualisieren ihre Systeme häufig, um neue rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
  • Rechtliche Entwicklungen verfolgen: Unternehmen sollten sich über neue Gesetze oder Gerichtsurteile zum Datenschutz informieren, um frühzeitig Anpassungen vornehmen zu können.
  • Technische Tests durchführen: Mit einem Cookie-Scanner lassen sich ungewollt gesetzte Cookies aufspüren und beheben.

💡 Tipp: Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter kann bei der regelmäßigen Überprüfung helfen und sicherstellen, dass die Cookie-Einstellungen stets den aktuellen Vorschriften entsprechen.

Google Analytics und andere Tracking-Tools datenschutzkonform nutzen

Warum ist Google Analytics problematisch?

Google Analytics ist eines der meistgenutzten Analysetools, steht jedoch seit Jahren im Fokus von Datenschutzbehörden. Der Grund: Bei der Nutzung werden personenbezogene Daten in die USA übertragen, was nach aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) problematisch ist.

Ein Einsatz von Google Analytics ohne aktive Nutzer-Einwilligung ist daher nicht zulässig. Wer das Tool rechtskonform nutzen möchte, muss einige Maßnahmen ergreifen.

Wie lässt sich Google Analytics DSGVO-konform nutzen?

  • Anonymisierung der IP-Adresse aktivieren: Die letzten Ziffern der IP-Adresse sollten automatisch entfernt werden, damit kein Rückschluss auf einzelne Nutzer möglich ist.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Google abschließen: Unternehmen müssen mit Google einen Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag (Data Processing Agreement) abschließen.
  • Cookie-Einwilligung einholen: Google Analytics darf erst aktiv werden, wenn der Nutzer die Zustimmung zu Statistik- und Analyse-Cookies gegeben hat.
  • Alternative Tracking-Methoden prüfen: Tools wie Matomo (ehemals Piwik) bieten eine datenschutzfreundlichere Alternative, da sie ohne Drittanbieter und ohne Datenübertragung in die USA auskommen.

💡 Tipp: Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann auf eine serverseitige Implementierung von Google Analytics setzen. Dabei werden die Daten auf dem eigenen Server zwischengespeichert, bevor sie an Google weitergeleitet werden.

Webhosting-Anbieter sorgfältig auswählen

Warum ist das Hosting entscheidend für den Datenschutz?

Viele Unternehmen übersehen, dass auch der Webhosting-Provider eine entscheidende Rolle im Datenschutz spielt. Wird eine Website auf Servern außerhalb der EU gehostet, können automatisch personenbezogene Daten in unsichere Drittländer übertragen werden – was gegen die DSGVO verstoßen kann.

Worauf sollte man bei der Auswahl des Hosting-Anbieters achten?

  • Server-Standort in der EU: Der Webhoster sollte Server innerhalb der EU betreiben, damit alle Daten den europäischen Datenschutzbestimmungen unterliegen.
  • DSGVO-konforme Datenschutzrichtlinien: Der Anbieter sollte klare Datenschutzrichtlinien haben und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereitstellen.
  • Verschlüsselung und Sicherheitsmaßnahmen: Moderne Webhosting-Anbieter bieten standardmäßig SSL-Verschlüsselung, DDoS-Schutz und regelmäßige Backups an.
  • Keine Datenweitergabe an Drittstaaten: Einige Hosting-Anbieter nutzen Subdienstleister in den USA, wodurch Daten an Dritte weitergegeben werden könnten. Dies sollte in der Datenschutzerklärung überprüft werden.

Empfohlene DSGVO-konforme Webhosting-Anbieter

  • wir die redbra.in Internetagentur komfortables Hosting, alles aus einer Hand
  • Hetzner (Deutschland) – Serverstandorte in Deutschland und Finnland, hohe Datenschutzstandards.
  • IONOS (Deutschland) – DSGVO-konformes Hosting mit umfangreichen Sicherheitsfeatures.

💡 Tipp: Wer auf Cloud-Dienste wie AWS oder Google Cloud setzt, sollte genau prüfen, wo die Daten verarbeitet werden und ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Fazit: Datenschutz und Cookies richtig umsetzen

Die Nutzung von Cookies ist für Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage des Vertrauens gegenüber den Nutzern. Wer Datenschutz und Cookies professionell umsetzt, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern schafft eine transparente und nutzerfreundliche Online-Präsenz.

Eine durchdachte Strategie hilft dabei, den Datenschutz effizient und nachhaltig zu gewährleisten. Dabei sind vier zentrale Maßnahmen entscheidend:

  • Cookie-Banner korrekt gestalten – Klare Auswahlmöglichkeiten bieten, keine voreingestellten Häkchen verwenden und eine transparente Erklärung der Cookie-Nutzung sicherstellen.
  • Consent Management Tools nutzen – Professionelle Lösungen wie Borlabs Cookie, Usercentrics oder OneTrust ermöglichen eine DSGVO-konforme Verwaltung und Dokumentation von Nutzer-Einwilligungen.
  • Datenschutzerklärung und Impressum aktuell halten – Die Datenschutzerklärung muss klar über die Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien informieren. Das Impressum muss alle Pflichtangaben enthalten, um Abmahnungen zu vermeiden.
  • Regelmäßige Datenschutz-Updates durchführen – Datenschutzgesetze und technische Standards ändern sich regelmäßig. Eine jährliche Überprüfung der Cookie-Einstellungen, Tracking-Tools und Webhosting-Anbieter ist essenziell.

Warum eine professionelle Umsetzung wichtig ist

Ein fehlerhaftes oder unzureichendes Cookie-Management kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Unternehmen, die ihre Datenschutzmaßnahmen nicht regelmäßig prüfen und aktualisieren, riskieren:

  • Abmahnungen und hohe Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO und das TTDSG.
  • Vertrauensverlust bei Kunden, wenn Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.
  • Technische Einschränkungen, wenn Tracking-Tools oder Analyse-Cookies fehlerhaft eingebunden sind.

Die Lösung: Eine rechtssichere und nutzerfreundliche Datenschutzstrategie, die sich einfach in bestehende Systeme integrieren lässt.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Cookies und Datenschutz rechtlich umzusetzen – von der Analyse der bestehenden Datenschutzmaßnahmen bis zur Implementierung einer rechtskonformen Lösung.

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